Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich der persönlichen Vorsorge zu widmen. Sei es, weil Alleinstehende sicher gehen wollen, dass alles in ihrem Sinne geregelt wird oder aber, weil Verwandte oder Freunde zu weit entfernt sind, um helfen zu können. Überdies ist es oft auch der Wunsch, Angehörige von all diesen anstehenden Entscheidungen zu befreien, die die Abwicklung einer Bestattung erfordern.
Immer mehr Menschen erkennen dies und treffen deshalb selbst ihre Entscheidungen. Sie sorgen persönlich vor.
Die wichtigsten Punkte zur persönlichen Bestattungsvorsorge haben wir nachfolgend für Sie aufgeführt.
Eventuell noch fehlende oder unvollständige Unterlagen sollten Sie möglichst ergänzen. Der Bestatter kann Ihnen dabei helfen, da er in aller Regel über viele Kontakte bei Behörden und Institutionen verfügt. Außerdem können alle Dokumente zur persönlichen Vorsorge in einem Vorsorgeordner festgehalten werden.
Grundsätzlich können Sie völlig frei bestimmen, wer, was und unter welchen Bedingungen von Ihrem Vermögen Nutzen haben soll. So können Sie z. B.
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Denn der überlebende Ehegatte beispielsweise kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt.
Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Unterschriften müssen immer mit vollem Vor- und Zunamen, geleistet werden damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung. Außerdem haben wir hier ein paar Vorschläge/Muster zusammengestellt, wie Ihr persönliches Testament denn aussehen könnte.
Dies wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers geöffnet. Der Notar berät Sie und hilft bei der Formulierung, er kennt auch die steuerlichen Folgen. Die Kosten für ein Testament sind übrigens relativ gering.
Dafür werden eventuell viele Auseinandersetzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich mehr Aufwand erfordern würden.
Dies steht Ihnen jederzeit frei. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk „Ungültig“. Ein neues Testament setzt ein vorheriges außer Kraft. Ein öffentliches Testament widerrufen Sie, indem Sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen. Der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments muss notariell festgestellt werden.
Eine wachsende Zahl von Menschen möchte, dass Ärzte bei der Behandlung weitgehend auf ihre eigenen Wünsche eingehen. Besonders wichtig ist für Patienten angesichts der technischen Möglichkeiten der modernen Intensivmedizin die eigene Selbstbestimmung gegenüber einer als anonym empfundenen Apparatemedizin. Aus diesen Gründen verfassen immer mehr Menschen so genannte Patientenverfügungen, bzw. unterschreiben vorformulierte Dokumente, die auch dem behandelnden Arzt eine gewisse Hilfestellung bei schwierigen Therapieentscheidungen bieten.
Für die rechtliche Zuordnung ist es wichtig, dass die Verfügung möglichst zeitnah zum Krankheitsfall erstellt wurde und dass im konkreten Fall keine Umstände erkennbar sind, die einen anderen Willen des Patienten bekunden könnten. Des Weiteren ist eine solche Verfügung für die letztlich vom behandelnden Arzt zu verantwortende Entscheidung, eine ganz wesentliche Hilfe. Wichtig: die Patientenverfügung sollte nur in Verbindung mit einem ausführlichen ärztlichen Gespräch verfasst und unterschrieben werden.
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