Nach einem Todesfall können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Leistungen oder Sterbegelder beansprucht werden. Welche Ansprüche bestehen, hängt davon ab, bei welchen Stellen der Verstorbene versichert war oder welchen Institutionen er angehörte. Gerne unterstützt Sie Ihr Bestattungsunternehmen dabei, mögliche Leistungen zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Das früher von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlte Sterbegeld wurde vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen. Ein Anspruch besteht hier nicht mehr.
Der Antrag sollte möglichst zeitnah bei der Versicherung eingereicht werden. Bitte bringen Sie die Unterlagen zum Beratungsgespräch mit.
Beim Tod eines Beschädigten kann ein Sterbegeld in dreifacher Höhe der Versorgungsbezüge gezahlt werden, die für den Sterbemonat zustanden.
Anspruchsberechtigt sind – in folgender Reihenfolge –:
Voraussetzung ist jeweils, dass die anspruchsberechtigte Person mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
Einige Gewerkschaften zahlen ebenfalls Sterbegelder. Dem schriftlichen Antrag sind in der Regel das Mitgliedsbuch sowie die Sterbeurkunde beizufügen.
Es gibt weitere mögliche Leistungsträger und Sonderregelungen. Bei Fragen oder Unsicherheiten unterstützt Sie Ihr Bestattungsunternehmen gerne dabei, mögliche Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen.